Corona-News III

Laut Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums Baden-Württemberg dürfen wir ab 2. Juni 2020 unter bestimmten Auflagen wieder im Yogastudio unterrichten. Das heißt, es geht wieder weiter im Studio! Allerdings unter Auflagen und mit Hygienekonzept und leider nur mit reduzierter Teilnehmerzahl. Für jede Person muss eine Fläche von mindestens 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen, das heißt, … Weiterlesen …